Motorsägen-Lehrgang
Aufgrund zunehmenden Interesses an der Werbung von Brennholz hat sich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen von Freizeitbrennholzselbstwerbern die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang zu fordern. Die Teilnahme wird grundsätzlich bei Brennholzselbstwerbung im Staatswald sowie bei der Vermittlung von Freizeitbrennholzselbstwerbern in den Privat- und Kommunalwald gefordert. Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, hat man sich im Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen mit dem “Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen” einen innerbetrieblichen Mindeststandard für die Gestaltung der Motorsägenlehrgänge zu definieren. Der Mindeststandard soll helfen die auf den Forstämtern sowie auch von Externen angebotenen Lehrgänge transparenter zu machen, über mögliche Gefahrenquellen zu informieren sowie Unfälle zu vermeiden.
Weitere Infos zum Thema finden Sie unter: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Termine: 21. und 22. November 2014 23. und 24. Januar 2015 Mitzubringen sind: – Persönliche Schutzausrüstung (PSA: Schnittschutzhose, -jacke und -schuhe , Forsthelm, Gehörschutz, Handschuhe) Die Mittagsverpflegung (Samstag) wird von der Firma Schwamborn gestellt. Maximale Teilnehmerzahl je Lehrgang: 12 Kosten je Teilnehmer: 130,- Euro inkl. MwSt. Anmeldung über: |
Bei Fragen können Sie sich auch an info@cs-naturkonzepte.de wenden.